Worum es geht

Die Richtlinie (EU) 2023/970 – kurz Entgelttransparenzrichtlinie – ist bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umzusetzen. Sie verfolgt ein klares Ziel: den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit praktisch durchsetzbar zu machen. Bislang scheiterte dieser Anspruch in der Praxis häufig daran, dass Beschäftigte schlicht nicht wussten, was ihre Kollegen verdienen. Genau diese Informationslücke schließt die Richtlinie.

Die wichtigsten neuen Rechte für Arbeitnehmer

Im Kern erhalten Arbeitnehmer einen individuellen Auskunftsanspruch: Sie können von ihrem Arbeitgeber verlangen, über ihr eigenes Entgeltniveau sowie über die durchschnittlichen Entgeltniveaus – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – für Gruppen von Arbeitnehmern informiert zu werden, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Der Arbeitgeber muss diese Auskunft innerhalb einer angemessenen Frist erteilen.

Bereits vor der Einstellung greift ein weiteres Recht: Bewerber dürfen nicht mehr nach ihrer bisherigen Vergütung gefragt werden, und Arbeitgeber müssen Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne offenlegen – etwa in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch.

Der eigentliche Hebel: die Beweislastumkehr

Für die Durchsetzung entscheidend ist eine Verschiebung der Beweislast. Legt ein Arbeitnehmer Tatsachen dar, die eine Entgeltdiskriminierung vermuten lassen, muss künftig der Arbeitgeber beweisen, dass kein Verstoß gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit vorliegt. Wer also über die neuen Auskunftsrechte belastbare Zahlen erlangt, kann eine Klage auf einer deutlich stabileren Grundlage führen als bisher.

Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Diskriminierung vorlag, kommen Ansprüche auf Nachzahlung des vorenthaltenen Entgelts sowie auf Ersatz des entstandenen Schadens in Betracht.

Was Sie jetzt tun sollten

Bis zur konkreten Ausgestaltung im deutschen Umsetzungsgesetz bleiben Einzelfragen offen. Wer aber bereits heute den Eindruck hat, bei gleicher Tätigkeit schlechter vergütet zu werden, sollte die eigene Position dokumentieren: Tätigkeitsbeschreibung, Qualifikation, Berufserfahrung und – soweit bekannt – Anhaltspunkte zur Vergleichsgruppe. Diese Vorarbeit erleichtert es erheblich, das Auskunftsrecht gezielt zu nutzen, sobald es gilt.

Wir prüfen für Sie, ob ein belastbarer Verdacht auf Entgeltdiskriminierung besteht, wie Sie das Auskunftsrecht strategisch geltend machen und welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind.