Rechtsfragen und Konflikte für Sie effizient, praxisnah und pragmatisch zu lösen. Das ist unser Anspruch - und unser Erfolgsrezept.
Unsere Schwerpunkte
Unser Beratungsangebot im Wirtschaftsrecht richtet sich an Unternehmen jeder Größe aus Mittelstand und Industrie.
Das Handels- und Vertriebsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Wir gestalten und verhandeln komplexe Verträge mit Kunden, Lieferanten und Handelsvertretern. Im Streitfall begleiten wir Sie nach sorgfältiger strategischer und taktischer Planung - mit der gebotenen Konfliktbereitschaft - durch gerichtliche Verfahren vor Zivil- und Schiedsgerichten.
In außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Mediation, unterstützen wir als neutraler Dritter oder Parteivertreter mit dem klaren Ziel einer einvernehmlichen und rechtssicheren Lösung.
Wir beraten zu gesellschaftsrechtlichen Themen sowie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung von Compliance-Systemen und der Begleitung von Unternehmen bei Audits.
Wir setzten Ihre Forderungen gegenüber der Gegenseite durch. Sie erhalten von uns stets eine nachvollziehbare und transparente Einschätzung der Erfolgschancen vs. der Kosten und Risiken. Gleiches gilt bei der Abwehr von Forderungen.
Unsere arbeitsrechtliche Beratung ist neben der fachlichen Expertise geprägt von dem Verständnis für Ihre persönliche Situation und den Interessen eines Unternehmens. Wir beraten Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände sowie Unternehmen.
Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere auch bei komplexen Projekten und Verhandlungen - vor Gericht und gegenüber Arbeitnehmern und Betriebsräten. Schwerpunkte sind die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen, die Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten sowie Fragen des kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrechts, Verhandlungen mit Betriebsräten, Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Führungskräfte stehen an exponierter Stelle im Unternehmen und sind im Arbeitsalltag großen Herausforderungen ausgesetzt. Wir beraten Sie als Führungskraft bei der Bewältigung und Vermeidung von Konflikten und stehen Ihnen als persönlicher Sparringspartner zur Verfügung. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Arbeitsverträge für Führungskräfte sowie Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände.
Bei einer drohenden Eskalation des Arbeits- oder Dienstverhältnisses sind wir Ihre rechtliche Begleitung und Vertretung vor Gericht. Wir führen für Sie die Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abfindungen, vertreten Sie in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeits- und Zivilgerichten und beraten Sie bei drohenden Wettbewerbsverboten sowie bei der Durchsetzung von Karenzentschädigungsansprüchen.
Wir stehen Ihnen in solchen Fällen jederzeit zur Verfügung und beraten und vertreten Sie in schwierigen beruflichen Phasen vertraulich im Hintergrund oder offen nach außen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Legal Management richtet sich sowohl an Start-ups als auch an mittelständische Unternehmen und Tochtergesellschaften internationaler Konzerne.
Wir bieten unseren Mandanten das Outsourcing ihrer Rechtsabteilung an. So haben Unternehmen jederzeit Zugriff auf die juristische Expertise von Experten, die das Unternehmen, die Kolleginnen und Kollegen und die spezifischen Herausforderungen persönlich kennen. Die ideale Basis für richtige Entscheidungen - mit Blick über den juristischen Tellerrand.
In außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Mediation, unterstützen wir als neutraler Dritter oder Parteivertreter mit dem klaren Ziel einer einvernehmlichen und rechtssicheren Lösung.
Mit unserer langjährigen Branchenkenntnis in der Automobil- und Zulieferindustrie sind wir für unsere Mandanten die ausgelagerte Rechtsabteilung auf nationaler und internationaler Ebene. Unser Schwerpunkt liegt auf der Beratung in Rechtsfragen mit OEMs, Händlern, Zulieferern und anderen Branchenteilnehmern. Wir begleiten und unterstützen auch bei TISAX- und ISO-Zertifizierungen.
Praxisnahe Einblicke zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen – für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) ist bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen. Arbeitnehmer erhalten dann das Recht, Auskunft über die Gehaltsbandbreite vergleichbarer Kollegen zu verlangen – und können bei Entgeltdiskriminierung Schadensersatz geltend machen.
Mit der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes wird die elektronische Erfassung der Arbeitszeit für Arbeitgeber verpflichtend. Für Arbeitnehmer entstehen neue Dokumentationsrechte – und die Möglichkeit, ungebuchte Überstunden leichter nachzuweisen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze stieg parallel auf 603 Euro monatlich. Was das für Arbeitnehmer in Niedriglohnbranchen, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung konkret bedeutet.
Bezahlte Freistellung klingt nach Vorteil – birgt aber Fallstricke: Urlaubsanrechnung, Wettbewerbsverbote und die Frage, ob ein neuer Job angenommen werden darf. Was Arbeitnehmer in der Freistellungsphase unbedingt wissen müssen.
Wer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Resturlaub hat, kann dessen Auszahlung verlangen. Der EuGH hat den Verfall von Urlaubsansprüchen zuletzt stark eingeschränkt. Was gilt – und was Arbeitnehmer aktiv einfordern sollten.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist kein Automatismus. Sie setzt eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Interessenabwägung voraus. Wo die Schwelle liegt – und warum BEM-Fehler des Arbeitgebers Chancen eröffnen.
Arbeitgeber können Arbeitnehmer im Rahmen des Direktionsrechts versetzen – aber nur innerhalb bestimmter Grenzen. Vertragliche Vereinbarungen, Zumutbarkeit und der Schutzzweck des § 106 GewO setzen enge Schranken. Wann Widerspruch sinnvoll ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder Herkunft. Entschädigungsansprüche müssen jedoch innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Worauf Arbeitnehmer achten müssen.
Überstunden müssen nicht automatisch bezahlt werden – entscheidend sind arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen und ob die Mehrarbeit angeordnet oder geduldet wurde. Wie Arbeitnehmer ihren Anspruch sichern und durchsetzen können.
Eltern in Elternzeit genießen besonderen Kündigungsschutz. Gleichzeitig besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit – sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Was Arbeitnehmer bei Rückkehr und Teilzeit wissen sollten.
Beim Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen alle Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht – das aber klug abgewogen sein will. Wann der Widerspruch sinnvoll ist und welche Konsequenzen er hat.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) auswählen. Fehler in der Sozialauswahl sind häufig – und können die Kündigung zu Fall bringen.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Doch Formulierungen, die gut klingen, können einen schlechten Subtext haben. Was hinter der Zeugnissprache steckt – und wann sich ein Anspruch auf Berichtigung lohnt.
In der Probezeit gelten deutlich verkürzte Kündigungsfristen. Arbeitgeber können ohne Angabe von Gründen kündigen – dennoch gibt es Grenzen, die Arbeitnehmer kennen sollten.
Ein Aufhebungsvertrag wird oft unter Zeitdruck angeboten. Wer unterschreibt, ohne zu prüfen, riskiert Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und den Verlust von Abfindungsansprüchen.
Entgegen weit verbreiteter Annahme gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch ist sie in der Praxis das häufigste Ergebnis eines Kündigungsschutzverfahrens.
Eine Abmahnung ist kein Ende, aber ein klares Warnsignal. Ob und wie man sich dagegen wehren kann, hängt vom Inhalt der Abmahnung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für jeden. Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und Personengruppe entscheiden, welchen Schutz Arbeitnehmer im Ernstfall genießen.
Arbeitsrechtliche Themen aus unternehmerischer Perspektive
Ab Juni 2026 müssen Arbeitgeber Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen aufnehmen, auf Verlangen Auskunft über Vergütungsbandbreiten erteilen und – ab 100 Beschäftigten – regelmäßige Gehaltsberichte vorlegen. Bei Verstößen drohen Schadensersatzansprüche und eine Beweislastumkehr.
Die geplante Reform sieht eine Wochenarbeitszeitbetrachtung statt starrer Tageshöchstgrenzen und eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor. Was das für Schichtpläne, Gleitzeit und die Personalplanung von Unternehmen konkret bedeutet.
Von März bis Mai 2026 laufen reguläre Betriebsratswahlen. Die Behinderung der Wahl ist strafbar. Was Arbeitgeber bei der Organisation, der Wählerliste und der Kostentragungspflicht beachten müssen – und welche Fehler die Wahl anfechtbar machen.
Der neue Mindestlohn zwingt Unternehmen zur Überprüfung aller Lohn- und Gehaltsstrukturen – auch Werkstudenten, Minijobs und Aushilfen sind betroffen. Zudem droht bei Unterschreitung Bußgeld und Haftung der Geschäftsführung.
Werden Ziele nicht rechtzeitig vereinbart oder nachweislich nicht verfolgt, entstehen Schadensersatzansprüche. Wie Unternehmen Jahresgespräche protokollieren, Zielerreichungsgrade dokumentieren und Bonus-Disputes vermeiden.
Das BEM ist bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr Pflicht. Arbeitgeber, die es unterlassen, riskieren bei einer späteren krankheitsbedingten Kündigung deren Unwirksamkeit. Wie ein rechtssicheres BEM-Verfahren aussieht.
Der Einsatz von KI zur Leistungsüberwachung oder Personalentscheidung löst Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus. Gleichzeitig stellt der EU AI Act neue Transparenz- und Dokumentationspflichten. Was Unternehmen beim KI-Rollout beachten müssen.
Unternehmen, die Freelancer oder Werkvertragsnehmer einsetzen, riskieren bei falscher Einordnung erhebliche Nachzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern – rückwirkend bis zu vier Jahre. Wie man Scheinselbstständigkeit von vornherein vermeidet.
Die Directors & Officers Liability (D&O) schützt Organe vor persönlichen Haftungsansprüchen der Gesellschaft. Doch Ausschlussklauseln, unzureichende Deckungssummen und fehlender Side-A-Schutz machen viele Policen im Ernstfall wirkungslos.
Bei erzwingbarer Mitbestimmung kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Unternehmen, die ohne Sozialplan Massenentlassungen durchführen, riskieren Nachteilsausgleichsansprüche. Wie Verhandlungen vorbereitet und erfolgreich geführt werden.
Arbeitgeber können Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen (§ 106 GewO) – aber nicht unbegrenzt. Vertragliche Einschränkungen, Mitbestimmung und Verhältnismäßigkeit ziehen enge Grenzen. Was bei Versetzungen und Tätigkeitsänderungen gilt.
Von Arbeitszeiterfassung über Betriebsratsanhörung bis zu Hinweisgeberschutz: Die Compliance-Pflichten im Arbeitsrecht wachsen. Eine strukturierte Checkliste hilft, blinde Flecken zu erkennen – bevor der erste Klagebrief eintrifft.
Long-Term-Incentive-Programme und virtuelle Beteiligungen sind beliebte Halte-Instrumente für Führungskräfte – aber rechtlich komplex. Clawback-Klauseln, Wartezeiten und die Behandlung bei Kündigung müssen sorgfältig ausgestaltet sein.
Vergütung, Dienstwagen, Tantiemen, Wettbewerbsverbot, Abfindungsklausel – ein GmbH-Geschäftsführervertrag ist kein Standard-Arbeitsvertrag. Welche Regelungen unverzichtbar sind und welche Fallstricke lauern.
Abberufung und Kündigung des Anstellungsvertrags sind zwei verschiedene Rechtsvorgänge. Die jederzeit mögliche Abberufung lässt den Anstellungsvertrag unberührt – mit erheblichen Haftungs- und Vergütungsfolgen für beide Seiten.
Geschäftsführer haften persönlich bei Verletzung der Sorgfaltspflicht, bei Insolvenzverschleppung und für Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft. Was Geschäftsführer wissen müssen – und wie sie sich schützen.
Beim Kauf eines Unternehmens oder Betriebsteils gehen alle bestehenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Widerspruchsrechte, Haftungsverteilung und Informationspflichten sind dabei zu beachten.
Ab bestimmten Schwellenwerten müssen Entlassungen bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Werden Fristen oder Konsultationspflichten mit dem Betriebsrat verletzt, droht die Unwirksamkeit sämtlicher Kündigungen.
Antworten auf die häufigsten Fragen – für Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Unternehmen.
Themen für Arbeitnehmer:
Kündigung · Abfindung · Aufhebungsvertrag · Abmahnung · Kündigungsschutz
Themen für Unternehmen & Führungskräfte:
Geschäftsführerhaftung · Betriebsübergang · Massenentlassung · Befristung · Compliance
Für Unternehmen, Führungskräfte & Geschäftsführer
Sie haben Fragen bzw. wünschen ein Erstgespräch zur Orientierung? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.
KANZLEI REMIEN
Rechtsanwalt Jörg F. Remien
Almrauschstr. 1a, 82031 Grünwald
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