Ihr zuverlässiger und vertrauensvoller Partner.

Die Kanzlei Remien mit Sitz in Grünwald bei München berät Unternehmen, Gesellschafter und die Geschäftsleitung. Als Anwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Jörg F. Remien außerdem Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie Geschäftsführer und Vorstände.

Rechtsfragen und Konflikte effizient, engagiert und im persönlichen Austausch zu lösen, mit klarer Kosten- und Erfolgseinschätzung, das ist unser Anspruch.

Unsere Schwerpunkte
Jörg F. Remien, Rechtsanwalt

Wirtschaftsrecht

Unser Beratungsangebot im Wirtschaftsrecht richtet sich an Unternehmen jeder Größe aus Mittelstand und Industrie.

Handelsrecht / Vertriebsrecht

Das Handels- und Vertriebsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Wir gestalten und verhandeln komplexe Verträge mit Kunden, Lieferanten und Handelsvertretern. Im Streitfall begleiten wir Sie nach sorgfältiger strategischer und taktischer Planung, mit der gebotenen Konfliktbereitschaft, durch gerichtliche Verfahren vor Zivil- und Schiedsgerichten.

Gesellschaftsrecht / M&A

Wir beraten zu gesellschaftsrechtlichen Themen sowie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen. Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung von Compliance-Systemen und der Begleitung von Unternehmen bei Audits.

Organe und Geschäftsleitung

Wir gestalten und verhandeln Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände, beraten Gesellschafter und Aufsichtsgremien bei Bestellung, Abberufung und Trennung von Organmitgliedern und begleiten Fragen der Organhaftung einschließlich D&O-Versicherung, Entlastung und Ressortverteilung. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen gestalten wir so, dass sie im Streitfall Bestand haben.

Forderungen

Wir setzen Ihre Forderungen gegenüber der Gegenseite durch. Sie erhalten von uns stets eine nachvollziehbare und transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten im Verhältnis zu Kosten und Risiken. Gleiches gilt bei der Abwehr von Forderungen.

In außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Mediation, unterstützen wir als neutraler Dritter oder Parteivertreter mit dem klaren Ziel einer einvernehmlichen und rechtssicheren Lösung.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, von der Vertragsgestaltung über schwierige Trennungsprozesse bis zur Verhandlung mit dem Betriebsrat.

Individualarbeitsrecht und Vertragsgestaltung

Wir gestalten Arbeitsverträge, Zielvereinbarungen und Bonusregelungen, Homeoffice- und Arbeitszeitmodelle sowie Vertragsmuster für Ihre Personalabteilung, rechtssicher, aktuell und auf Ihre betrieblichen Abläufe zugeschnitten. Ebenso beraten wir bei Befristungen, Versetzungen, Abmahnungen und Fragen der Arbeitszeiterfassung.

Trennungsprozesse und Prozessführung

Wir bereiten Kündigungen rechtssicher vor, einschließlich Sozialauswahl, Betriebsratsbeteiligung und Fristen, und vertreten Ihr Unternehmen in Kündigungsschutz-, Vergütungs- und Zeugnisstreitigkeiten vor allen Arbeitsgerichten. Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen verhandeln wir mit klarem Blick auf Kostenrisiko und Signalwirkung im Betrieb.

Kollektives Arbeitsrecht und Betriebsrat

Schwerpunkte sind das Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht, Verhandlungen mit Betriebsräten, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen sowie Einigungsstellen- und Beschlussverfahren. Wir begleiten Betriebsratswahlen aus Arbeitgebersicht und unterstützen bei der laufenden Zusammenarbeit mit dem Gremium.

Restrukturierung und Personalprojekte

Bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen (§ 613a BGB) und Personalabbau begleiten wir das gesamte Projekt: Interessenausgleich und Sozialplan, Massenentlassungsanzeige, Kommunikationskonzept und Umsetzung, auch bei internationalen Konzernvorgaben und straffen Zeitplänen.

Die Kanzlei

Mit über 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt, Syndikus und Führungskraft steht Ihnen Rechtsanwalt Jörg F. Remien mit pragmatischem und lösungsorientiertem Rat verlässlich zur Seite.

Studium

Rechtsanwalt Jörg F. Remien, gebürtiger Münchner, absolvierte sein Studium nach Stationen in Dallas (USA) und London (UK) an den Universitäten Greifswald, Padua (Italien) und Berlin. Sein Referendariat schloss er am Landgericht München ab, wo er seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen ist.

Rechtsanwalt und Syndikus

Herr Remien war 2008 Mitgründer der Kanzlei Bronhofer & Partner, die er bis 2024 als Partner mit aufgebaut und begleitet hat. Bereits seit 2005 führt er darüber hinaus eine eigene Kanzlei.

Als Syndikusanwalt und General Counsel war Herr Remien für zahlreiche internationale Konzerne tätig, darunter die NEC Corporation (Japan) und die NTT Communications Corporation (Japan). Mittelständische Unternehmen und Start-ups unterstützt er regelmäßig in der Funktion einer externen Rechtsabteilung.

Geschäftsführer und Führungskraft

Mit einem umfassenden Verständnis für interdisziplinäre Themen war Herr Remien zudem als Geschäftsführer und Führungskraft in internationalen Konzernen tätig, darunter Unique/USG Professionals (Niederlande), die All4Labels Group (Deutschland), die OpSec Security Group (USA & UK) sowie die feno GmbH (München).

Warum das für Sie relevant ist

Recht ist selten das eigentliche Problem, die Frage ist, welche Entscheidung ein Unternehmen tragen kann. Aus der Arbeit als General Counsel und als Geschäftsführer wissen wir, wie diese Entscheidungen zustande kommen: unter Zeitdruck, mit unvollständigen Informationen und gegenüber Gesellschaftern, die ein Ergebnis erwarten. Diese Perspektive bringen wir in jedes Mandat ein, als Berater, der eine Empfehlung ausspricht und sie verantwortet.

Aktuelles für Unternehmen

Praxisnahe Einblicke zu arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Entwicklungen, für Geschäftsleitung, HR und Rechtsabteilung.

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Restrukturierung

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Häufige Fragen von Unternehmen

Antworten auf die Fragen, die uns Geschäftsleitung, HR und Rechtsabteilung am häufigsten stellen.

Vor jeder Kündigung ist bei Erreichen der Schwellenwerte des § 17 KSchG die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten und der Betriebsrat ordnungsgemäß zu beteiligen. Fehlt die Anzeige oder wird sie vor Abschluss des Konsultationsverfahrens erstattet, sind die Kündigungen unwirksam; inhaltliche Fehler einer erstatteten Anzeige bleiben dagegen folgenlos, solange die Agentur für Arbeit nicht an ihrer Aufgabe gehindert wird. Reihenfolge und Dokumentation der Schritte entscheiden.

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, treten die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB unverändert auf den Erwerber über. Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam, Arbeitnehmer können widersprechen, und fehlerhafte Unterrichtungsschreiben lassen die Widerspruchsfrist gar nicht erst anlaufen. Wir prüfen Unterrichtung, Haftungsverteilung und arbeitsrechtliche Transaktionsrisiken.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bedarf der Schriftform, darf höchstens zwei Jahre gelten und setzt eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der letzten Bezüge voraus (§§ 74 ff. HGB). Fehlt die Entschädigung, ist das Verbot nichtig; ist sie zu niedrig, entsteht ein Wahlrecht des Arbeitnehmers. Bei Organmitgliedern gelten abweichende Grundsätze, Formulierung und Reichweite sollten stets einzelfallbezogen geprüft werden.

Kurzarbeit setzt eine wirksame arbeitsrechtliche Grundlage voraus, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Vereinbarung; eine einseitige Anordnung ist grundsätzlich nicht möglich. Parallel sind die sozialrechtlichen Anforderungen für das Kurzarbeitergeld einzuhalten, insbesondere Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit und Beteiligung des Betriebsrats.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben in wenigen Sätzen. Im ersten Gespräch sagen wir Ihnen, welchen Beitrag wir leisten können, und wenn wir nicht die Richtigen sind, auch das.

Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

KANZLEI REMIEN
Rechtsanwalt Jörg F. Remien
Almrauschstr. 1a, 82031 Grünwald

Telefon
+49 89 444 549 56

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